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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§ 1       Urheberrecht
 

1.1   Urhebererklärung
 
Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.
 
1.2   Nutzung und Verwertung
 
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
 
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
 
1.3   Namensnennung
 
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin als Urheberin zu nennen.
 
1.4   Angemessene Vergütung
 
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
 
1.5   Veröffentlichungen
 
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheberin.
 
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlerin und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
 
1.6   Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
 
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
 
1.7   Folgerecht / Zugangsrecht
 
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, der Künstlerin das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
 


§ 2       Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
 

2.1   Übergabe des Werkes
 
Die Künstlerin ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
 
2.2   Präsentation / Technische Voraussetzungen
 
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin und Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / vom Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3   Veranstaltungen
 
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / vom Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
 
Auf die Anwesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
 
2.4   Publikationen / Katalog
 
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / vom Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Künstlerin erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
 
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und / oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner*innen. Die Künstlerin erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
 
2.5   Haftung
 
Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
 
2.6   Versicherungen
 
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
 
2.7   Transport / Transportversicherung
 
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen.
 
Abweichende Vereinbarungen im Nutzungs- / Kunstmietvertrag sind zulässig.
 
2.8   Garantie / Wartung / Reparatur
 
Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
 
2.9   Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung
 
Die Nutzerin / der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
 
Bei einer Vernichtung, Zerstörung oder bei Diebstahl des Werkes / der Werke ist die Nutzerin / der Nutzer verpflichtet, die Künstlerin unverzüglich zu unterrichten. Das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hiervon nicht berührt.
 
2.10 Reisekosten
 
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / vom Nutzer gegen Nachweis erstattet.
 
2.11   Zusätzliche Leistungen
 
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
 
2.12 Rückgabe des Werkes
 
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
 
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.


 
§ 3       Zahlungsbedingungen
 

3.1   Zahlungsfrist
 
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.
Abweichende Vereinbarungen im Nutzungs- / Kunstmietvertrag sind zulässig.
 
3.2   Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
 
Gem. § 19 Abs. 1 des UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
 
3.3   Eigentumsvorbehalt bei Veräußerung
 
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin. Des Weiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
 
3.4   Minderung der Vergütungen
 
»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
 
3.5   Abgabepflicht
 
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / vom Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.


 
§ 4       Kein Widerspruchsrecht
 

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 besteht kein Widerspruchsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


 
§ 5       Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)
 

5.1   Form
 
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
 
5.2   Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin
 
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
 
5.3   Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin
 
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
 
5.4   Absage im Krankheitsfall
 
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

Stand: 28.02.2021
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